Kirchenvorstandswahl am 8./9.11.2025 – was ist alles zu beachten?
Am 8./9.11.2025 wählt unsere Pfarrei ihren Kirchenvorstand. Dabei möchten wir bereits im Vorfeld auf folgende Dinge zum Ablauf hinweisen:
- Wahlberechtigt sind Gemeindeglieder ab dem 16. Lebensjahr.
- Es gibt eine einheitliche Kandidatenliste für die gesamte Pfarrei.
- Die Kandidatenliste hängt seit 4.10. in allen drei Kirchen aus und ist auch auf der Pfarreiwebseite zu finden.
- Eine Briefwahl ist ab 6.10. möglich. Die Unterlagen dafür gibt es in den drei Pfarrbüros incl. persönlicher Erläuterung des Verfahrens. Die Wahlbriefe sind bis zum 8.11. an die Pfarrbüros zu senden.
- Am 8./9.11. gibt es drei Wahllokale, welche nach allen Gottesdiensten in bzw. bei unseren Kirchen geöffnet haben.
- Die Wahl des Kirchenvorstandes ist in allen drei Wahllokalen gleichermaßen möglich.
- Gemeindemitglieder mit Wohnsitz auf dem Gebiet unserer Pfarrei „St. Elisabeth“ können in jedem der drei Wahllokale ihr Wahlrecht ausüben.
- Gemeindemitglieder mit Wohnsitz auf dem Gebiet einer anderen Pfarrei müssen bis spätestens 3.11. bei der Pfarrei ihres Wohnsitzes einen „Antrag auf Wahrnehmung des Wahlrechts in einer anderen Pfarrei“ stellen, um in einem unserer drei Wahllokale wählen zu können. Dazu sind die auf der Webseite zu findenden bzw. in den Pfarrbüros erhältlichen Formulare zu verwenden. Eine Wahl in zwei verschiedenen Pfarreien ist nicht möglich.
Der Wahlausschuss