Die Geschicke der Pfarrei und ihrer Gemeinden wird im Wesentlichen von 2 Gremien getragen: Dem Pfarreirat und dem Kirchenvorstand. Während der Kirchenvorstand die Pfarrei in finanziellen und rechtlichen Fragen vertritt, ist der Pfarreirat für Ausgestaltung des des kirchlichen Lebens zuständig.
Der Pfarreirat setzt sich aus Vertretern der Ortskirchenräten zusammen, welche für das gemeindliche Leben vor Ort - in den Ortskirchengemeinden - verantwortlich ist. Damit wird den gewachsenen Traditionen innerhalb der Gemeinden Rechnung getragen. Dem Pfarreirat obligt die Koordination aller Aktivitäten für die gesamte Pfarrei.
Für den Vorstand des OKR wurden Herr Dr. Thomas Marx als Vorsitzender und Herr Thomas Sauer als Stellvertreter gewählt. Als Vertreter des Pastoralteams gehört Pfarrer Gehrke dem Vorstand des OKR an. Für den Pfarreirat wurden die Herren David Gunkel und Dr. Thomas Marx sowie Frau Marita Sommer gewählt.
In derGesamtpfarrei gab es 6118 Wahlberechtigte (ab 14 Jahren wahlberechtigt für OKR), davon haben 542 von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht. Das entspricht einer Wahlbeteiligung von 8,86 %
Wie geht es nun weiter: in seiner Eigenschaft als Pfarrer der Gesamtpfarrei wird Pfarrer Gehrke die Gewählten jedes Gremiums zu einem kurzen Treffen zusammenrufen, bei welchem darüber beraten wird, ob und ggf. welche Personen zusätzlich in das entsprechende Gremium zu berufen sind (diese Berufungen sollen die Vertretungen wichtiger Personengruppen der Gemeinden in den Räten sichern, die durch die Wahl nicht vertreten sind). Wenn diese Berufungen erfolgt sind, können sich die Gremien zur konstituierenden Sitzung versammeln. Beim Kirchenvorstand muss dies bis zum 12.12. geschehen, bei den Ortskirchenräten spätestens bis zum 15.2.2021. In den konstituierenden Sitzungen der drei Ortskirchenräte werden auch die Vorsitzenden und die Stellvertreter/innen gewählt sowie die jeweils 3 Vertreter/innen der Gemeinde für den Pfarreirat bestimmt, welcher sich anschließend konstituieren wird. Die Ortskirchenräte planen, sich nach dem 10.1. zu konstituieren; bis dahin sind die aktuellen Seelsorgeräte weiterhin kommissarisch im Amt.
Zu den Ortskirchenräten gehört jeweils - als "geborenes" Mitglied" ein/e Vertreter/in des Pastoralteams sowie je ein weiteres Mitglied des Pastoralteams ohne Stimmrecht. Im Pastoralteam wurde dafür folgende Verteilung beschlossen:
Im Pfarreirat sind alle hauptamtlichen pastoralen Mitarbeiter/innen geborene Mitglieder, im Kirchenvorstand nur der leitende Pfarrer.
Kontakt: | |
Pfarreirat | pfarreirat@st-elisabeth-dresden.de |
Ortskirchenrat Johannstadt | ortskirchenrat.johannstadt@st-elisabeth-dresden.de |
Ortskirchenrat Striesen | ortskirchenrat.striesen@st-elisabeth-dresden.de |
Ortskirchenrat Zschachwitz | ortskirchenrat.zschachwitz@st-elisabeth-dresden.de |