„Nehmt einander an und seid das Licht der Welt!“
Röm 15,7 und Mt 5,14

Institutionelles Schutzkonzept der katholischen Pfarrei „St. Elisabeth“ Dresden mit den Ortskirchengemeinden „Herz Jesu“ Johannstadt, „Mariä Himmelfahrt“ Striesen und „Heilige Familie“ Zschachwitz

„Wir als Kirche sind uns unsererbesonderen Verantwortung für den Schutz der Kinder und Jugendlichen in allen unseren Einrichtungen bewusst.“ 
Andreas Kutschke, Generalvikar des Bistums Dresden-Meißen

Das institutionelle Schutzkonzept dient dem Schutz der Kinder und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt. Die Ortskirchengemeinden „Herz Jesu“ Dresden-Johannstadt, „Mariä Himmelfahrt“ Dresden-Striesen und „Heilige Familie“ Dresden-Zschachwitz in der katholischen Pfarrei „St. Elisabeth“ sollen sichere Räume sein, in denen Kinder und Jugendliche eine Kultur achtsamen Miteinanders erfahren.
Der Geltungsbereich ist die katholischen Pfarrei „St. Elisabeth“ Dresden mit den Ortskirchengemeinden „Herz Jesu“ Johannstadt, „Mariä Himmelfahrt“ Striesen und „Heilige Familie“ Zschachwitz. Es beschreibt unsere Haltungen und Standards bei Veranstaltungen und Gruppen der Pfarreien, bei denen Kinder und Jugendliche die Zielgruppe sind.

Das Konzept wurde partizipativ von haupt- und ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit den Gemeinden Tätigen erstellt.

Das Institutionelle Schutzkonzept ist unter Zuhilfenahme von Handreichungen und anderer Konzepte entstanden. Das Institutionelle Schutzkonzept orientiert sich an Vorgaben der Präventionsordnung des Bistums Dresden-Meißen vom 29.01.2015 und der neuen "Rahmenordnung Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz", die in unserem Bistum am 1.1.2020 in Kraft getreten ist

Inhalt
Persönliche Eignung

1.1 Hauptamtliche Pastorale Mitarbeiter/innen
1.2 Ehrenamtliche pastorale Mitarbeiter/innen
1.3 Verhaltenskodex und Führungszeugnis

  1. Analyse der Kinder- und Jugendpastoral in den drei Ortskirchengemeinden der Pfarrei      „St. Elisabeth“
    1. Ortskirchengemeinde „Herz Jesu“ Dresden-Johannstadt
      1. Veranstaltungen
      2. Handelnde Personen
      3. Räume
    2. Ortskirchengemeinde „Mariä Himmelfahrt“ Dresden-Striesen
      1. Veranstaltungen
      2. Handelnde Personen
      3. Räume
    3. Ortskirchengemeinde „Heilige Familie“ Dresden-Zschachwitz
      1. Veranstaltungen
      2. Handelnde Personen
      3. Räume
  2. Der Verhaltenskodex in der Kinder- und Jugendpastoral der katholischen Pfarrei „St. Elisabeth“ Dresden
    1. Kinder- und Jugendpastoral
      1. Sprache und Wortwahl
      2. Gestaltung von Nähe und Distanz
      3. Angemessenheit von Körperkontakten
      4. Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken
      5. Intimsphäre
      6. Zulässigkeit von Geschenken und Belohnungen
      7. Disziplinarmaßnahmen
      8. Verhalten auf Freizeiten und Reisen
    2. Weitere Fragen des Kinder- und Jugendschutzes
    3. Gültigkeit und salvatorische Klausel
  3. Beratungs- und Beschwerdewege
    1. Interner Beratungs- und Beschwerdeweg
    2. Externer Beratungs- und Beschwerdeweg
  4. Qualitätsmanagement

4.1 Überarbeitung und Ergänzung
4.2 Fortbildung
4.3 Verstöße und Intervention

Anlagen

5. Anlage Handlungsleitfaden​​​  bei Vermutung sexualisierter Gewalt und bei Mitteilung durch mögliche Opfer

1. Persönliche Eignung

Pastorale Mitarbeiter/innen im Sinne dieses Schutzkonzeptes sind alle haupt- und ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendpastoral Mitarbeitenden.

1.1 Hauptamtliche Pastorale Mitarbeiter/innen

Die pastoralen Mitarbeiter/innen der Verantwortungsgemeinschaft stehen in einem Anstellungs- oder Ausbildungsverhältnis mit dem Bistum Dresden Meißen bzw. der Pfarrei. Pastorale Mitarbeiter/innen  sind jene Personen, die selbst Gruppenleitung wahrnehmen oder Gruppenleitungsverantwortung delegieren (Leitender Pfarrer, mitarbeitende Priester, Gemeindereferent/innen, Gemeindeassistent-/innen, Praktikant/innen, pädagogische Fachkräfte, Honorarkräfte).

Sie sind in Fragen der Prävention geschult und legen der Personalabteilung des Bistums Dresden-Meißen alle 5 Jahre ein erweitertes Führungszeugnis vor. Präventionsthemen haben einen Platz in den Mitarbeitergesprächen und in Dienstberatungen.

1.2 Ehrenamtliche pastorale Mitarbeiter/innen

Ehrenamtliche pastorale Mitarbeiterinnen sind Gruppenleiter/innen und Gruppenbegleiter/innen, die durch Taufe und Firmung ihren Auftrag als Christen in der Welt wahrnehmen und von hauptamtlichen pastorale Mitarbeiter/innen mit Leitungs- und Begleitungsaufgaben beauftragt wurden.

Gruppenleitung und -begleitung im Sinne unseres Konzeptes umfasst

1. die Beauftragung durch hauptamtliche pastorale Mitarbeiter/innen,
2. die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht,
3. die Bereitschaft zur Weiterbildung in Fragen der Gewaltprävention,
4. gegebenenfalls die Elternkommunikation,
5. gegebenenfalls die Programmverantwortung für die Gruppe.

Mit Gruppenleitung und Begleitung beauftragte Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, übernehmen ihren Dienst mit Einverständniserklärung ihrer Eltern und unter besonderer Begleitung durch die hauptamtlichen Mitarbeiter/innen.

1.3 Verhaltenskodex, Führungszeugnis, Selbstverpflichtungserklärung und Präventionsschulung

Unser Verhaltenskodex wird durch Unterzeichnung des institutionellen Schutzkonzeptes durch alle pastoralen Mitarbeiter/innen  anerkannt. Die Anerkennung und Einhaltung dieses Kodex ist eine Voraussetzung  für die Weiterführung und für eine Beauftragung zur Tätigkeit in unseren Kinder- und Jugendgruppen. Je ein unterzeichnetes Exemplar des institutionellen Schutzkonzeptes wird in den drei Pfarrbüros hinterlegt.

Das erweiterte Führungszeugnis, die Selbstverpflichtungserklärung und die Präventionsschulung benötigen alle volljährigen Personen, die eine Gruppenleitung bzw. Begleitung für unsere Kinder und Jugendlichen in einem Umfang wahrnehmen, der in folgenden Punkten über die Vereinbarungen für den Verhaltenskodex hinausgeht:

  1. Gruppenkontakt mit mindestens 20 h jährlich, bei dem ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Kindern und Jugendlichen und der Gruppenleitung entstehen kann.
  2. Begleitpersonen bei Fahrten
  3. Begleitpersonen bei Veranstaltungen mit Übernachtung

Minderjährige Personen, die eine Gruppenleitung bzw. Gruppenbegleitung im beschriebenen Umfang wahrnehmen, benötigen eine örtliche Präventionsschulung und unterzeichnen eine Selbstverpflichtungserklärung. Ebenso benötigen diejenigen volljährigen Personen eine örtliche Präventionsschulung und unterzeichnen eine Selbstverpflichtungserklärung, die den Dienst der „Sonntagskindergärtnerinnen“ in der Herz-Jesu-Gemeinde versehen (Kleinkinderbetreuung während des Sonntagsgottesdienstes) und die bei der RKW der Herz-Jesu-Gemeinde bei der jeweils einmal stattfindenden „Zeltnacht“ Nachtwache halten (Absicherung des Pfarrgeländes, auf dem die Kinder in Zelten übernachten, nach außen).

Die Arbeitshilfe „Prävention im Bistum Dresden-Meißen“ gehört zu den in den Pfarrbüros einsehbaren Unterlagen.

Das erweiterte Führungszeugnis kann mit einem Aufforderungsschreiben des Pfarramtes mit der Bescheinigung der ehrenamtlichen Tätigkeit über das Bürgeramt nach § 30.2 BZRG angefordert werden. Das erweiterte Führungszeugnis wird im Original dem Pfarrer  bzw. einer von ihm beauftragten Person vorgelegt. Dabei wird geprüft, ob relevante Eintragungen zu finden sind. Die Einsichtnahme wird dokumentiert; danach wird das Erweiterte Führungszeugnis an den/die ehrenamtlich Tätige/n zurückgegeben Es ist aller 5 Jahre neu vorzulegen.

Wenn in der Kinder- und Jugendarbeit unserer Verantwortungsgemeinschaft tätige Gruppenleiter/innen und Gruppenbegleiter/innen bei anderen kirchlichen Rechtsträgern im pädagogischen Bereich angestellt sind, ist die Qualifikation und das Vorliegen des Erweiterten Führungszeugnisses vorausgesetzt. Mit ihnen arbeiten wir auf der Basis des Verhaltenskodex.

2. Analyse der Kinder- und Jugendpastoral in den drei Ortskirchengemeinden der Pfarrei „St. Elisabeth“

2.1          Ortskirchengemeinde „Herz Jesu“ Dresden-Johannstadt

2.1.1. Veranstaltungen
2.1.2 Handelnde Personen
2.1.3 Räume

 2.1.1. Veranstaltungen

In der Ortskirchengemeinde „Herz Jesu“ finden folgende Veranstaltungen mit und für Kinder und Jugendliche statt, auf die der Verhaltenskodex (s.u. Punkt 3) Anwendung findet:
Zu den wöchentlichen Veranstaltungen zählen zurzeit: Eltern-Kind-Gruppe „Kirchenmäuse“, Kinderkirche, Sonntagskinderbetreuung, Ministrantenstunde, Jugendabend, Monatlich findet ein Kindersamstag statt.
In der alljährlichen Erstkommunionvorbereitung finden wöchentliche Treffen der Erstkommunionkinder sowie mehrere Familientreffen und eine Familienfahrt statt.

Weitere Veranstaltungen, die einmal jährlich stattfinden, sind die Krippenspielvorbereitung, die Sternsingeraktion und die Religiöse Kinderwoche (RKW / auf dem Pfarrgelände mit einem ganztätigen Ausflug und einer Übernachtung). Ebenfalls ca. einmal pro Jahr gibt es Fahrten für Erstkommunionkinder, Ministranten, Jugendliche.

Im Rhythmus von drei Jahren findet zurzeit die Firmvorbereitung statt, zum Teil mit Treffen in Firmgruppen, zum Teil gemeinsame Großveranstaltungen sowie eine oder zwei Ausfahrten.

 2.1.2 Handelnde Personen

In der Ortskirchengemeinde „Herz Jesu“ sind folgende Personen bzw. Personengruppen in der Arbeit mit und für Kinder und Jugendliche tätig; diese verhalten sich entsprechend des Verhaltenskodex (s.u. Abschnitt 3):

Die hauptamtlichen pastoralen Mitarbeiter/innen (s.o. 1.1) tragen die Verantwortung für die Pastoral an Kindern und Jugendlichen. Sie delegieren die Verantwortung an mitwirkende ehrenamtliche, erwachsene Frauen und Männer, beispielsweise für die Kindersamstage, die RKW, die Sternsingeraktion, die Ministranten/innen, die Feier der Kindergottesdienste, die Sonntagskinderbetreuung, die Jugendgruppe, die Firmgruppen usw..

Die erwachsenen Gruppenleiter/innen haben eine Präventionsschulung durchlaufen und ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt. Minderjährige Jugendliche übernehmen Verantwortung bei der Schulung der Ministranten/innen, im Rahmen der RKW, bei der Sternsingeraktion und als Begleiter/innen bei der Erstkommunionfahrt. Sie haben an einer dreistündigen Präventionsschulung teilgenommen und haben eine Selbstverpflichtungserklärung unterschrieben.

2.1.3 Räume

In der Ortskirchengemeinde „Herz Jesu“ werden folgende Räume für die Arbeit mit und für Kinder und Jugendliche genutzt; das damit verbundene Gefährdungspotential bzgl. Einsehbarkeit und Abschließbarkeit ist in der folgenden Beschreibung enthalten:

Gemeindesaal, Konferenzzimmer, Unterrichtsraum und Bastelraum im Gemeindezentrum sind durch große Fenster einsehbar und abschließbar. Im Kellerbereich befinden sich der Jugendraum und Ministrantenraum Kleinkinderraum (abschließbar, mit Fenstern). Kirche, Sakristei, Werktagskapelle und Kirchenkeller sind nicht einsehbar, aber abschließbar. Das Außengelände um die Kirche ist allgemein einsehbar. Im Gemeindezentrum und im Keller sind Sanitärräume geschlechterspezifisch getrennt und abschließbar. In der Sakristei befindet sich nur ein abschließbarer Sanitärraum.
Für die Begleitung der Kinder und Jugendlichen bei Ausfahrten gelten an den jeweiligen Orten gesonderte Regelungen für Unterbringung, Aufsicht und Disziplin.

2.2          Ortskirchengemeinde „Mariä Himmelfahrt“ Dresden-Striesen

2.2.1. Veranstaltungen
2.2.2 Handelnde Personen
2.2.3 Räume

2.2.1      Veranstaltungen

In der Ortskirchengemeinde „Mariä Himmelfahrt“ finden folgende Veranstaltungen mit und für Kinder statt, auf die der Verhaltenskodex (s. u. Punkt 3) Anwendung findet:
Zu den wöchentlichen Veranstaltungen zählen zurzeit: Erstkommuniongruppe, Kinderchöre, Ministranten, Kindersportgruppe, Jugendgruppe, Feier der Kinderwortgottesdienste. Veranstaltungen, die einmal jährlich stattfinden sind: Sternsingeraktion und Religiöse Kinderwoche. Ebenfalls ca.  einmal pro Jahr gibt es Fahrten für Erstkommunionkinder, Ministranten, Jugendliche. Im Rhythmus von zwei Jahren findet zurzeit die Firmvorbereitung statt, zum Teil mit Treffen in Firmgruppen, zum Teil gemeinsame Großveranstaltungen sowie eine oder zwei Ausfahrten.

2.2.2      Handelnde Personen

Folgende Personen bzw. Personengruppen sind in der Kinder- und Jugendpastoral tätig. Diese verhalten sich entsprechend des Verhaltenskodex (s.u. 3).

Die hauptamtlichen pastoralen Mitarbeiter/innen (s.o. 1.1) tragen die Verantwortung für die Pastoral an Kindern und Jugendlichen. Sie delegieren die Verantwortung an mitwirkende ehrenamtliche, erwachsene Frauen und Männer, beispielsweise für Kinderchöre, Ministranten/innen, Kindersportgruppe, Feier der Kinderwortgottesdienste, Jugendgruppe, Firmgruppen. Die Kindersportgruppe wird gemeinsam von einem Vater und einer Mutter der Kinder ehrenamtlich betreut.

Die erwachsenen Gruppenleiter/innen haben eine Präventionsschulung durchlaufen und ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt. Minderjährige Jugendliche übernehmen Verantwortung bei der Schulung der Ministranten/innen, im Rahmen der RKW, bei der Sternsingeraktion und als Begleiter/innen bei der Erstkommunionfahrt. Sie haben an einer dreistündigen Präventionsschulung teilgenommen und haben eine Selbstverpflichtungserklärung unterschrieben.

2.2.3      Räume

Die Gemeinderäume, in denen die meisten Veranstaltungen stattfinden, sind von außen durch Fenster und Glastüren einsehbar. Eine Ausnahme bilden der Jugendraum durch seinen Fenster-Sicht-Schutz und ein kleiner Gruppenraum, der während der RKW genutzt wird. Dies gilt es durch die Hauptamtlichen sowie die ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen besonders im Auge zu behalten. Die Sportgruppe der Kinder findet in einer öffentlichen Turnhalle statt.
Für die Begleitung der Kinder und Jugendlichen bei Ausfahrten gelten an den jeweiligen Orten gesonderte Regelungen für Unterbringung, Aufsicht und Disziplin.

2.3          Ortskirchengemeinde „Heilige Familie“ Dresden-Zschachwitz

2.3.1 Veranstaltungen
2.3.2 Handelnde Personen
2.3.3 Räume

2.3.1.     Veranstaltungen

In der Ortskirchengemeinde „Heilige Familie“ finden folgende Veranstaltungen mit und für Kinder und Jugendliche statt, auf die der Verhaltenskodex (s.u. Punkt 3) Anwendung findet:
Zu den wöchentlichen Veranstaltungen zählen zurzeit: Krabbelgruppe, Kinderkirche,  Ministrantenstunde, Jugendabend, Jugendbandprobe. Monatlich trifft sich eine Vorjugendgruppe. In der alljährlichen Erstkommunionvorbereitung finden wöchentliche Treffen der Erstkommunionkinder sowie mehrere Familientreffen und eine Familienfahrt statt. Weitere Veranstaltungen, die einmal jährlich stattfinden, sind die Krippenspielvorbereitung, Kindermusicalprojekte und die Sternsingeraktion. Ebenfalls ca. einmal pro Jahr findet die Religiöse Kinderwoche (RKW) als einwöchige Fahrt statt, außerdem eine Kinder- und eine Jugendskiwoche, eine Kinderpaddelwoche, eine Vorjugendfahrt und eine Sommerjugendfahrt und eine Jugendwoche in den Gemeinderäumen. Im Rhythmus von zwei Jahren findet zurzeit die Firmvorbereitung statt, zum Teil mit Treffen in Firmgruppen, zum Teil gemeinsame Großveranstaltungen sowie eine oder zwei Ausfahrten.

2.3.2 Handelnde Personen

Folgende Personen bzw. Personengruppen sind in der Kinder- und Jugendpastoral tätig. Diese verhalten sich entsprechend des Verhaltenskodex (s.u. 3):

Die hauptamtlichen pastoralen Mitarbeiter/innen (s.o. 1.1) tragen die Verantwortung für die Pastoral an Kindern und Jugendlichen. Sie delegieren die Verantwortung z.T. an mitwirkende ehrenamtliche, erwachsene Frauen und Männer, beispielsweise für die Vorjugendgruppe, für die Ministranten/innen, für die Feier der Kinderliturgie, Jugendgruppe, Firmgruppen.

Die erwachsenen Gruppenleiter/innen haben eine Präventionsschulung durchlaufen und ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt. Erwachsene und minderjährige Jugendliche übernehmen Verantwortung bei der Schulung der Ministranten/innen, bei den oben aufgeführten  Fahrten, bei der Sternsingeraktion und als Begleiter/innen bei der Erstkommunionfahrt. Sie haben an einer dreistündigen Präventionsschulung teilgenommen und haben eine Selbstverpflichtungserklärung unterschrieben.

2.3.3      Räume

In der Ortskirchengemeinde „Heilige Familie“ werden folgende Räume für die Arbeit mit und für Kinder und Jugendliche genutzt; das damit verbundene Gefährdungspotential bzgl. Einsehbarkeit und Abschließbarkeit ist in der folgenden Beschreibung enthalten:
Die Gemeinderäume unter der Kirche sind gut einsehbar (große Fenster, nicht abgeschlossen). Die - Sanitärräume sind geschlechterspezifisch getrennt und abschließbar; ebenso sind die Duschräume einzeln und abschließbar und nicht einsehbar.

Auf Fahrten ist in der Regel eine geschlechtergetrennte Zeltbelegung/Zimmerbelegung sichergestellt; Ausnahmen sind Massenunterkünfte z.B. in Turnhallen oder Gemeindesälen. Die Begleitpersonen schlafen in getrennten Räumen (Ausnahmen s.u. 3.1.8).

3. Der Verhaltenskodex in der Kinder- und Jugendpastoral der Pfarrei „St. Elisabeth“ Dresden

Der Verhaltenskodex ist Teil des Schutzkonzeptes. Er gilt für alle pastoralen Mitarbeiter/innen in der Kinder- und Jugendarbeit der Verantwortungsgemeinschaft. Der Verhaltenskodex bestimmt das Handeln und hilft in der konkreten Situationsbewertung. Wir orientieren uns im Folgenden an:

3.1. Kinder- und Jugendpastoral

3.1.1 Sprache und Wortwahl

Unsere Kommunikation als pastorale Mitarbeiter/innen ist wertschätzend. Sie ist generell dem Alter und den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen angepasst. Wir sprechen die Kinder und Jugendlichen mit ihrem Namen an. Wenn wir als pastorale Mitarbeiter/innen in unserem Gruppenkontext mit abwertender, einschüchternder oder sexualisierter Sprache und Gestik konfrontiert werden, dann übergehen wir die Situation nicht. Wir benennen Grenzverletzungen und orientieren so die Kinder und Jugendlichen und auch einander als pastorale Mitarbeiter/innen. Wir schützen die Kinder und Jugendlichen, die von Abwertung und verbaler oder körperlicher Einschüchterung bedroht werden. Wir pastorale Mitarbeiter/innen selbst nutzen im Bereich Intimität/Sexualität eine sachliche Sprache.  Wir pastorale Mitarbeiter/innen sprechen über Themen wie Gewalt oder Sexualität aus einem pädagogischen oder inhaltlich nachvollziehbaren Anlass.

3.1.2 Gestaltung von Nähe und Distanz

Pastorale Mitarbeiter/innen unterscheiden zwischen gemeindlichen Kontexten und privaten Freundschaften. Privatbeziehungen und nahe Verwandtschaftsverhältnisse legen sie offen.Wir wissen, dass es bei jedem Menschen ein individuelles Grenzempfinden gibt und respektieren das in der Praxis. In unklaren Situationen stellen wir Transparenz für die beteiligten Personen her. Die pastoralen Mitarbeiter/innen suchen das Gespräch mit den Eltern und/oder mit anderen pastoralen Mitarbeiter/innen.
Einzelne Kinder und Jugendliche dürfen nicht besonders bevorzugt, benachteiligt, belohnt oder sanktioniert werden. Pädagogisch begründete Ausnahmen werden unter den pastoralen Mitarbeiter/innen abgesprochen. Kinder- und Jugendarbeit findet in dafür geeigneten Räumlichkeiten statt, die jederzeit von außen zugänglich sind.

3.1.3 Angemessenheit von Körperkontakten

Mit Berührungen und körperlichem Kontakt in der pastoralen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gehen pastorale Mitarbeiter/innen altersgerecht, situationsgerecht und zudem zurückhaltend um. Für die Grenzwahrung sind die pastoralen Mitarbeiter/innen verantwortlich. Vom Kind oder Jugendlichen unerwünschte Berührungen oder körperliche Annäherungen sind nicht erlaubt. Spiele, Übungen und Methoden mit Körperkontakt sind freiwillig. Wir pastorale Mitarbeiter/innen respektieren Ablehnung von Berührung grundsätzlich und setzen sie nicht mit einer Zurückweisung (der Gruppenleitung, der Gruppe, unserer Aktivitäten) gleich.

3.1.4 Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken

Unsere Medienauswahl (Filme, Fotos, Spiele, Materialien) ist pädagogisch sinnvoll und dem Alter der Kinder und Jugendlichen angemessen. Medien mit gewaltverherrlichendem oder pornographischem Inhalt sind in unserem Kontext verboten.
Die pastoralen Mitarbeiter/innen mit Programmverantwortung handeln initiativ: Für die Nutzung von sozialen Medien erstellen wir in den betreffenden Gruppen mit den Teilnehmenden und deren Eltern die Regeln.
Wenn wir Kinder und Jugendliche bei unseren Veranstaltungen fotografieren, dann nicht ohne eine Fotoerlaubnis und nach Möglichkeit zurückhaltend. Wir respektieren Einschränkungen und wahren die Persönlichkeitsrechte und das Recht am eigenen Bild.
Die Fotografien sind für die Dokumentation und gegebenenfalls zur Veröffentlichung im Gemeindebrief und auf der Homepage der Gemeinde bestimmt.

3.1.5 Intimsphäre

Wir pastorale Mitarbeiter/innen gewährleisten den Schutz der Intimsphäre jeder/s Einzelnen. Sowohl Toiletten, Sanitärräume und Schlafräume - als auch Gepäck, Taschen und Mobiltelefone einzelner gelten als Räume der Intimsphäre. Bei Übernachtungen achten wir auf geschlechtergetrennte Schlafräume, insofern es die räumlichen Gegebenheiten zulassen.  Gruppenbegleiter/innen schlafen in der Regel in eigenen Räumen. Toiletten und Sanitärräume sind nach Möglichkeit nicht gleichzeitig von Kindern und Betreuungspersonen zu nutzen. (Ausnahmen vgl. 3.1.8.)
Für den Umgang mit Mobiltelefonen und Kommunikationselektronik treffen wir pastorale Mitarbeiter/innen im Vorfeld adäquate Regelungen.

3.1.6 Zulässigkeit von Geschenken und Belohnungen

Geschenke von Kindern und Eltern werden mit Blick auf ihre Angemessenheit reflektiert und gegebenenfalls abgelehnt. Geschenke an Kinder, die eine Abhängigkeit fördern könnten, sind in der Pfarrei unzulässig.

3.1.7 Disziplinarmaßnahmen

Wir pastorale Mitarbeiter/innen pflegen in unserer Gemeinde eine fehlerfreundliche Kultur: das heißt Konflikte und Fehler sind ein Anlass für konstruktive Gespräche. Mit den Kindern und Jugendlichen werden Gruppenregeln abgesprochen, die begründet und bei Regelverstoß wiederholt erklärt werden. Dabei hilft die Gruppenleitung, Verhaltensalternativen zu finden. Bei einer Konfliktklärung hört die Gruppenleitung die beteiligten Seiten an. Auch beim Aussprechen von Ermahnungen reden wir freundlich, sachlich und auf Augenhöhe miteinander. Disziplinarmaßnahmen erfolgen transparent und altersgemäß.

Zu den Konsequenzen für falsches Verhalten gehören:

  • Gespräche mit Ermahnung der betreffenden Kinder und Jugendlichen
  • kurzfristige Trennung von der Gruppe (unter Beachtung der Aufsichtspflicht)
  • zeitnah das Gespräch mit den Eltern zur Erläuterung der Situation

(gegebenenfalls werden weitere Schritte mit den Eltern abgewogen)

  • die Aufforderung, gegebenenfalls Bilder oder Videos endgültig zu löschen, die gegen das Persönlichkeitsrecht von beteiligten Personen verstoßen können, und das Bestehen auf Vollzug.

Verbale, psychische oder physische Gewalt oder Demütigungen sind nicht erlaubt.
Beobachten wir einschüchterndes Verhalten oder verbale Gewalt, stoppen wir Verantwortlichen die Situation, sprechen das Verhalten an und fordern eine Veränderung ein. Wir pastorale Mitarbeiter/innen achten das geltende Recht, selbst wenn Eltern etwas anderes nahelegen.

3.1.8 Verhalten auf Freizeiten und Reisen

Übernachtungen und Ausflüge sind besondere Situationen, die gegebenenfalls zusätzlicher Regelungen zu Unterbringung und Übernachtung sowie Aufsicht und Disziplin bedürfen.
Es kann vorkommen, dass es aufgrund der Raumsituation oder aufgrund einer bewussten pädagogischen Entscheidung zu Abweichungen kommt (z.B. Übernachtung in Turnhallen). Hier sind im Vorfeld Transparenz (z.B. Erwähnung im Anmeldebogen, ggf. Einladung zum Elternabend, Informationsschreiben an die Angemeldeten, Rechtsschutzbogen) und die Zustimmung der Eltern notwendig.
Fahrten und Veranstaltungen mit Übernachtung, an denen Jungen und Mädchen teilnehmen, werden von einem Team aus Männern und Frauen begleitet.

3.2 Weitere Fragen des Kinder- und Jugendschutzes

Der Verhaltenskodex in seiner jetzigen Fassung ist eine Praxisrichtlinie, die weiterentwickelt wird. Der Fokus, der hier auf der Prävention sexualisierter Gewalt liegt, umreißt auch die Grenzen des Kodex. Bei anderen Themen, die den Schutz der Kinder und Jugendlichen in unseren Gruppen betreffen, halten wir uns an die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes und im Einklang damit an die Vereinbarungen der Gruppen.
Zusätzlich ist allen pädagogisch Handelnden bewusst, dass im Blick sein muss, dass auch Kinder untereinander nicht übergriffig sein dürfen. Ebenso ist klar, dass auch Mitarbeiter/innen ihrerseits Grenzen für sich aufzeigen dürfen.

3.3. Gültigkeit und salvatorische Klausel

Dieser Verhaltenskodex wird allen Personen vorgelegt, die sich im Bereich der Verantwortungsgemeinschaft für Kinder und Jugendliche engagieren. Sollten sich Details dieses Verhaltenskodex als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder nach Unterzeichnung unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Gültigkeit des Verhaltenskodex im Übrigen unberührt.

Der Pfarrer der Pfarrei „St. Elisabeth“ - oder die von ihm dafür beauftragte Person - verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass Bestimmungen in den Verhaltenskodex aufgenommen oder angepasst werden, die dem Geist und dem Zweck des Verhaltenskodex entsprechen.
Die Unterschrift ist die Einverständniserklärung mit unseren Richtlinien zum Umgang miteinander und dient unserer Dokumentation.

4. Beratungs- und Beschwerdewege

Die Ermutigung zum Gespräch über das eigene Erleben in unseren Gruppen befördert unsere pädagogischen Ziele. Auswertungsrunden, Auswertungsplakate am Ende einer Tagesveranstaltung (ab 5 Stunden Dauer) oder einer Reihe von Treffen sind die Regel. Die Gruppenleitung bietet Kindern und Jugendlichen angemessene Wege der Rückmeldung. 
Auch Beschwerdewege stehen Kindern und Jugendlichen offen. Ein auch für Kinder gangbarer Beschwerdeweg kann z.B. ein „Kummerkasten“, ein „Kinderpräsident“ oder eine „Meckerecke“ sein.
Bei begründeter Vermutung gegen einen/einen kirchliche/n Mitarbeiter/in werden die Beauftragten zur Prüfung von Vorwürfen sexualisierter Gewalt informiert. Das Geschehene bzw. das Berichtete wird außerdem dokumentiert.

4.1 Interner Beratungs- und Beschwerdeweg

Ansprechpersonen bei Fragen zu angemessenem Verhalten lt. Verhaltenskodex bzw. zu konkreten Situationen:

  • das Gruppenleitungsteam der jeweiligen Gruppe,
  • die hauptamtlichen pastoralen Mitarbeiter/innen
  • Pfarrer Michael Gehrke

Ansprechpersonen In beziehungsbelastenden oder unklaren Situationen:

  • das Gruppenleitungsteam der jeweiligen Gruppe,
  • die hauptamtlichen pastoralen Mitarbeiter/innen
  • Pfarrer Michael Gehrke

Ansprechpersonen bei Grenzverletzungen, Gefährdungen, vermuteten Übergriffen oder Missbrauch:

  • Pfarrer Michael Gehrke
  • die hauptamtlichen pastoralen Mitarbeiter/innen

4.2 Externer Beratungs- und Beschwerdeweg

Ansprechpersonen in beziehungsbelastenden oder unklaren Situationen im Rahmen des eigenen  Engagements, darüber hinaus bei Grenzverletzungen, Gefährdungen, vermuteten Übergriffen oder Missbrauch:

  • Ehe-Familie- und Lebensberatung im Bistum Dresden-Meißen

       Dr.-Friedrich-Wolf-Straße 2, 01097 Dresden

Ansprechpartnerin: Frau Angelika Fischer

Tel.: 0351 8044430
Mail: angelika.fischer@bistum-dresden-meissen.de

und efl-beratung.dresden@bistum-dresden-meissen.de

  • AWO Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Familien-Ausweg;

Hüblerstr. 3 01309 Dresden 
Tel: 0351 3158840
Mail: ausweg@awo-kiju.de

  • Opferhilfe Sachsen e.V.

Heinrichstr. 12 01097 Dresden
Tel: 0351 8010139   
Mail: dresden@opferhilfe-sachsen.de

  • Hilfetelefon Sexueller Missbrauch:  0800 2255530
  • Ökumenische Telefonseelsorge: 0800 1110111   bzw. 0800 1110222
  • Kinder- und Jugendtelefon „Nummer gegen Kummer“  Tel.: 116 111
  • Elterntelefon „Nummer gegen Kummer“ Tel.: 0800  111 0 550

Erstansprechpersonen für Verdachtsfälle sexualisierter Gewalt durch kirchliche Mitarbeiter/innen:

5. Qualitätsmanagement

Unser Schutzkonzept dient der kontinuierlichen Prüfung und Orientierung unserer pädagogischen Praxis.

5.1 Überarbeitung und Ergänzung des Schutzkonzeptes

Die Erfahrungen der Gruppenleiter/innen und die in der Praxis aufgeworfenen Fragen werden z.B. im Rahmen unserer Gesprächs- und Informationsabende aufgenommen und  fließen in die Überarbeitung des Schutzkonzeptes ein. Mit zu erwartenden Veränderungen (Veranstaltungsformate, ehrenamtliches Engagement o.a.) und mit gewonnener Erfahrung wird das Schutzkonzept überprüft und bei Bedarf (spätestens aller 5 Jahre) überarbeitet.

5.2 Fortbildung

Um die Schulung unserer Gruppenleiter/innen sicherzustellen, werden jährlich Schulungs- und Fortbildungsangebote organisiert bzw. auf die Fortbildungsangebote des Dekanates hingewiesen und delegiert. Die Präventionsschulung „sexualisierte Gewalt“ muss von allen Gruppenleiter/innen (vgl. 1.3.) alle 5 Jahre aufgefrischt werden. Zusätzlich sind alle Gruppenleiter/innen jährlich zu einer Gesprächs- und Informationsveranstaltung eingeladen, um sich über ihre Erfahrungen auszutauschen.

5.3 Verstöße und Intervention

Handlungsweisen oder Vorfälle, die einen Verstoß gegen den Verhaltenskodex darstellen können, werden im Interesse aller Beteiligten geklärt. Der erste wichtige Schritt ist die Information des leitenden Pfarrers in einem persönlichen Gespräch. An dem vorliegenden Schutzkonzept wird das weitere Handeln orientiert und mit dem leitenden Pfarrer abgestimmt.

6. Schlussbestimmungen

Dieses Schutzkonzept ist auf der Homepage der Pfarrei (www.st-elisabeth-dresden.de) und in gedruckter Form öffentlich einsehbar. Es tritt nach Kenntnisnahme durch das Bischöfliche Ordinariat Dresden am 1.1.2021 in Kraft.

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